Zuschüsse und Kostenübernahme

Auch, wenn die Anschaffung von einem Treppenlift wirklich nützlich und sinnvoll ist, so ist es doch auch immer eine recht kostspielige Angelegenheit. Die Krankenkassen sind in dieser Sache keine besonders große Unterstützung, da Treppenlifte bisher noch nicht in den Hilfsmittelkatalog aufgenommen wurden und somit kein Anspruch auf finanzielle Hilfeleistungen besteht. Die Kosten liegen daher allein beim Käufer.

Natürlich hängen die Kosten eines Treppenlifts immer vom Anbieter, dem Modellen und den Bedürfnissen des Nutzers ab. Aber selbst, wenn der Treppenlift gebraucht gekauft wird, ist die finanzielle Belastung immer noch sehr hoch und für viele Menschen, denen ein Treppenlift Erleichterung und Entlastung in ihrem Leben bringen würde, somit erst einmal nicht tragbar. Trotzdem sollte man hier in Anbetracht des großen Nutzens, nämlich der erheblichen Steigerung der Lebensqualität durch Entlastung und ein möglichst beschwerdefrei bewohnbares Wohnumfeld, nicht aufgeben.

Es gibt die Möglichkeit, Anträge auf Zuschüsse und Kostenübernahme bei Treppenliften bei anderen entsprechenden Behörden als der Krankenkasse zu stellen. Ob ein Zuschuss gewährt wird oder welche Behörde für den jeweiligen individuellen Fall zuständig ist, geht meist aus der Ursache und Art der Gehunfähigkeit hervor. Es sollte jedoch auf jeden Fall bei allen potentiellen Kostenträgern nachgefragt werden, da auch schon die kleinste finanzielle Unterstützung in diesem Bereich eine Hilfe sein kann. Hier eine Auflistung möglicher Kostenträger:

  1. Pflegeversicherung (kann einen Zuschuss bis zu 2.500 Euro gewähren)
  2. Sozialamt
  3. Wohnungs- oder Bauämter von Gemeinden und Kommunen (bei Förderprogrammen eines Gehbehinderten freundlichen Wohnumfeldes)
  4. Stiftungen für Senioren und/oder Behinderte
  5. Haftpflichtversicherung (bei nicht beruflich bedingter Ursache für die Gehbehinderung)
  6. Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall als Ursache der Gehbehinderung)
  7. Rentenversicherung, Unfallversicherung, Hauptfürsorgestelle oder Arbeitsamt (wenn die Anschaffung eines Treppenliftes das Weiterarbeiten ermöglichen würde)


In jedem Fall sollte man nichts unversucht lassen, um eine finanzielle Unterstützung zu erwirken. Am besten lässt man sich bei einem Anbieter für Treppenlifte ein detailliertes Angebot mit Kostenvoranschlag unterbreiten, um der jeweiligen Behörde gleich ein konkretes Fallbeispiel vorlegen zu können; viele Anbieter können einem mit ihrem Fachwissen bei der Suche nach einem Kostenträger auch behilflich sein.